Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerberatung.

Ab welchem Einkommen muss ich Steuern zahlen?

Steuern fallen an, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte vermindert um die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag ergibt. Seit 2017 liegt der Grundfreibetrag bei 8.820 € und für Ehepartner bei 19.640 €.

Bieten Sie Steuerberatung in Buchholz, Nordheide an?

Ja, wir haben unser Büro in Buchholz in der Nordheide und unterstützen Privatpersonen und regional ansässige Unternehmen in Steuerfragen.

Wie komme ich an meine ID-Nr.?

Die ID-Nummer wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schriftlich mitgeteilt. Sie ergibt sich z. B. auch aus dem Einkommensteuerbescheid und dem Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Ist Ihnen die ID-Nummer nicht bekannt, haben Sie die Möglichkeit, sich vom BZSt die ID-Nummer erneut mitteilen zulassen.

Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet meine private Steuererklärung abzugeben?

Nur in bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Verpflichtung besteht, wenn Sie oder Ihr Ehegatte Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen, Entgelt-/Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld) von mehr als 410 € erhalten, Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen haben oder Arbeitslohn nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wird.

Ist Steuerberatung teuer?

Ein Steuerberater wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bezahlt. Die Gebühr richtet sich nach dem Sachverhalt, dem Schwierigkeitsgrad und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Wir setzen uns gerne hier in Buchholz mit Ihnen zusammen und klären mit Ihnen gemeinsam die Kosten, die auf Sie zukommen.